Genossenschaftswohnung in Lausanne: Beitritt und Kosten 2026

Das Wichtigste zuerst

Um in eine Wohnbaugenossenschaft in Lausanne oder Genf zu kommen, treten Sie zuerst bei, je nach Genossenschaft für einige Dutzend bis einige Hundert Franken, und warten dann, bis Sie an der Reihe sind: Die Codha spricht von 3 bis 7 Jahren. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags zeichnen Sie Anteilscheine im Wert von einigen Tausend bis über 20'000 Franken. Und die grösste Genossenschaft in Lausanne, die SCHL, nimmt kaum noch neue Mitglieder auf.

Es gibt weder eine gemeinsame Liste noch eine zentrale Anlaufstelle: Jede Genossenschaft hat ihren eigenen Eintrittspreis und ihre eigene Art, die Bewerbungen zu reihen. Wir haben die Regeln von sechs Genossenschaften und die Seiten des Kantons Genf und der Stadt Lausanne gelesen, um Ihnen zu sagen, wer Sie heute aufnimmt, was Sie bezahlen und wie Ihr Platz auf der Liste berechnet wird. Die meisten dieser Quellen gibt es nur auf Französisch.

Was bei einer Genossenschaftswohnung anders ist

Sie sind zugleich Mieter und Miteigentümer. Der Genossenschaft gehört das Haus; Sie mieten Ihre Wohnung, aber Ihre Anteilscheine machen Sie zum Genossenschafter, mit einer Stimme an der Generalversammlung, egal wie viel Sie einbezahlt haben. Es gilt die Kostenmiete: Die Miete deckt die Kosten, ohne Gewinn für einen Eigentümer.

Zwei Vorteile zeigen sich mit der Zeit. Zuerst die Miete: Der Dachverband der Genfer Wohnbaugenossenschaften (Groupement des coopératives d'habitation genevoises, GCHG) nennt in seinen FAQ Wohnungen, die «rund 20 % günstiger» seien als jene anderer Vermieter, und etwas weiter unten auf derselben Seite 30 %. Nehmen Sie das als Grössenordnung, nicht als Messung. Die ARMOUP, die die gemeinnützigen Wohnbauträger der Westschweiz vereint, fügt eine nützliche Einschränkung an: Ein neues Genossenschaftshaus ist am ersten Tag nicht unbedingt günstig. Günstig wird es im Lauf der Jahre, je mehr Darlehen abbezahlt sind. Dann die Sicherheit: Laut dem Kanton Genf kündigt eine Genossenschaft einen Mietvertrag nicht, ohne das Mitglied vorher aus der Genossenschaft ausgeschlossen zu haben.

Der Preis für diese Vorteile ist der Zugang: Es werden selten Wohnungen frei, und jede Genossenschaft entscheidet allein, wer zuerst an die Reihe kommt.

Keine gemeinsame Warteliste

Sie melden sich bei jeder Genossenschaft einzeln an. In Genf sagt es der GCHG in denselben FAQ deutlich: Er baut nichts, vermietet nichts und führt keine Warteliste. Er verweist auf seine 73 Mitgliedsgenossenschaften, von denen sich 21 als partizipativ bezeichnen, und hält fest, dass die Listen mancher davon «lang» seien.

Der Kanton Genf beschreibt die beiden Wege zu einer Genossenschaftswohnung auf seiner Seite zur Anmeldung. Bei einer klassischen Genossenschaft bewerben Sie sich um eine Wohnung und werden Mitglied, wenn sie Ihnen zugeteilt wird. Bei einer sogenannten partizipativen Genossenschaft werden Sie zuerst Mitglied, und dieser Anteil gibt Ihnen Zugang zu einer Warteliste, mehr nicht. Der Kanton betont: Wer Anteilscheine kauft, hat damit noch keine Wohnung.

In Lausanne führt die Stadt keine Liste der Genossenschaften. Am nützlichsten ist die Seite zum Ökoquartier Plaines-du-Loup, die für jedes Haus den Kontakt und die Kategorie nennt: Die SCHL, die Codha, Ecopolis, Le Bled, La Meute, Logement Idéal und die Genossenschaft Cité Derrière sind dort neben der SILL und privaten Investoren vertreten. Beginnen wir mit der grössten, weil man sie oft zuerst sucht und weil sie am schwierigsten ist.

Die SCHL: die grösste und fast geschlossen

Die Société Coopérative d'Habitation Lausanne nimmt keine neuen Mitglieder mehr auf, mit zwei Ausnahmen. Die 1920 gegründete Genossenschaft zählte am 31. Dezember 2025 8'331 Mitglieder und 2'497 Wohnungen, davon 243 subventionierte, in 103 Häusern. Wer auf ihre Warteliste will, muss Mitglied sein. Beitreten können aber nur Kinder von Mitgliedern: Das ist die erste Ausnahme.

Französischsprachige Seite der SCHL zur Mitgliedschaft: Für die Warteliste muss man Mitglied sein, neue Mitglieder werden nur eingeschränkt aufgenommen, ausser Kinder von Mitgliedern oder Personen, denen eine Wohnung zugeteilt wird
Die Seite der SCHL zur Mitgliedschaft, nur auf Französisch: wer noch Mitglied werden kann und was die Anteilscheine kosten. Quelle: schl.ch, gelesen am 19. Oktober 2026.

Die zweite Ausnahme zählt, wenn Sie von aussen kommen: Mitglied wird auch, wem die SCHL eine Wohnung zuteilt, vor allem bei der Erstvermietung eines Neubaus. Im Tätigkeitsbericht 2025 schreibt der Präsident der Genossenschaft, dass die Mitglieder oft nicht mehr als die Hälfte der neu gebauten Wohnungen übernehmen. Der Rest geht an Aussenstehende, die mit der Unterschrift unter den Mietvertrag Mitglied werden.

Derselbe Bericht nennt 152 Wohnungen im Bau, davon 105 an der rue de la Borde und der rue des Crêtes in Lausanne und 47 in Bussigny. Die SCHL empfiehlt, ihre Seite mit den freien Objekten 3 bis 4 Monate vor der Erstvermietung eines neuen Hauses im Auge zu behalten. Ihre subventionierten Wohnungen vergibt sie nur über diese Inserate. Ein Detail, das manche ausschliesst: Hunde sind in ihren Wohnungen nicht erlaubt.

In den bestehenden Häusern bleibt die Fluktuation gering: Der Bericht 2025 zählt 162 Mieterwechsel, eine Quote von 6,65 %. Bei den Mitgliedern entscheidet eine Formel über die Reihenfolge.

Wie die SCHL Sie reiht

Ihr Platz hängt von zwei Zeitspannen ab, gezählt in Tagen. Das am 15. Januar 2026 verabschiedete Vergabereglement gewichtet die Dauer der Mitgliedschaft mit zwei Dritteln und die Dauer Ihrer Einschreibung auf der Liste mit einem Drittel. Konkret zählt jeder Tag als Mitglied zwei Punkte, jeder Tag auf der Liste einen Punkt. Die Einschreibung gilt ein Jahr: Denken Sie daran, sie im Online-Portal für Mitglieder zu erneuern.

Schema: A, seit 510 Tagen Mitglied und seit 300 Tagen eingeschrieben, erhält bei der SCHL 1'320 Punkte und kommt vor B (570 Tage Mitglied, 30 Tage eingeschrieben, 1'170 Punkte); bei der Codha kommt B dank längerer Mitgliedschaft zuerst
Dieselben zwei Personen, gereiht nach den Regeln der SCHL und der Codha. Das Zahlenbeispiel stammt aus dem Reglement der SCHL; die Anwendung auf die Codha ist unsere Darstellung.

Das Reglement legt auch eine Mindestbelegung fest: 2 Personen für eine 3-Zimmer-Wohnung, 4 für eine 4-Zimmer-Wohnung (3 für Alleinerziehende oder bei geteilter Obhut), 5 für 5 Zimmer und mehr. Die Geschäftsleitung kann zudem bestimmte Haushalte vorziehen: Familien mit Kindern bei 3-Zimmer-Wohnungen, Haushalte mit mindestens einer Person ab 65 Jahren bei altersgerechten Wohnungen und Mieter der Genossenschaft, die in eine kleinere Wohnung wechseln wollen. Meldet sich für eine freie Wohnung kein Mitglied, kann die SCHL sie an eine aussenstehende Person vergeben, die vor der Unterschrift beitritt.

Wenn Sie kein Kind eines Mitglieds sind, liegt Ihre Chance bei der SCHL also in einem Neubau. Um schon jetzt Mitgliedsdauer zu sammeln, müssen Sie sich anderswo umsehen.

Die Genossenschaften, die Sie heute aufnehmen

Mehrere Genossenschaften in Lausanne und Genf nehmen alle Volljährigen auf. Bei der Codha wie bei Le Bled startet das Datum Ihrer ersten Zahlung einen Zähler, und dieser Zähler bringt Sie später vor die anderen. Je früher, desto besser also, auch wenn Sie erst in einigen Jahren umziehen wollen.

Genossenschaft Für den Beitritt Jährlich Wer aufgenommen wird
Codha (Genf, Lausanne) 1 Anteilschein zu 100 Fr. 140 Fr. (200 Fr. für 2 Personen) Alle Volljährigen
Le Bled (Lausanne) 1 Anteilschein zu 100 Fr. oder nur Beitrag 20 Fr. Alle ab 18 Jahren
Équilibre (Genf) 1 Anteilschein zu 500 Fr. 125 Fr. Eine Aufnahmerunde pro Jahr, im Frühling
SCHL (Lausanne) 3 Anteilscheine zu 300 Fr. und 100 Fr. Gebühr Nicht angegeben Kinder von Mitgliedern oder bei Zuteilung einer Wohnung

Die Codha, 1994 in Genf gegründet und auch in Lausanne aktiv, kennt nur ein Kriterium: die Mitgliedsdauer, gezählt ab dem Tag, an dem Sie Ihren Anteilschein von 100 Franken bezahlen. Wird eine Wohnung frei oder ist ein neues Haus in Vorbereitung, erhalten alle Mitglieder eine E-Mail und haben etwa zwei bis vier Wochen Zeit, sich zu bewerben. Die Genossenschaft reiht dann die Bewerbungen nach Mitgliedsdauer und wählt jene mit der längsten Mitgliedschaft als künftige Bewohner aus, für rund 70 bis 80 % der geplanten Wohnungen. Die nächsten bilden eine Warteliste, die erst wieder geöffnet wird, wenn sie ausgeschöpft ist. In ihren FAQ schätzt die Codha die Wartezeit nach der Anmeldung auf 3 bis 7 Jahre und warnt, sie sei «keine Lösung für Notfälle».

Le Bled, eine Bewohnergenossenschaft in den Plaines-du-Loup, lässt Sie sich schon mit dem Unterstützungsbeitrag von 20 Franken pro Jahr auf ihre Ausschreibungen bewerben. Für die Vergabe zählt das Datum Ihrer ersten Zahlung, nicht das Ihrer Anmeldung, und wie lange Sie Beiträge bezahlt haben. Ihre Nachbarin Ecopolis nimmt neue Mitglieder auf, nach einem persönlichen Treffen, und erwartet von ihnen eine echte Mitarbeit.

In Genf nimmt Équilibre neue Mitglieder nur einmal im Jahr auf: Ein Gesuch, das nach dem 31. Januar eintrifft, wird erst im folgenden Jahr behandelt. Danach besuchen Sie eine Informationsveranstaltung und die Generalversammlung im Frühling und bezahlen bis zum 30. Juni. Ein weiteres Beispiel für einen Zeitplan, den Sie nicht in der Hand haben: Die Société Coopérative d'Habitation Genève mit fast 2'000 Wohnungen hatte Mitte Oktober 2026 ihre Anmeldungen vorübergehend geschlossen, um die eingegangenen Dossiers zu bearbeiten.

Diese Beträge bleiben klein, aber ein Beitrag fällt jedes Jahr an: Für eine Einzelperson kosten fünf Jahre bei der Codha 700 Franken, noch bevor sie eine Wohnung hat. Und der Zähler sagt nicht, wie viele Leute vor Ihnen warten.

Mitglieder und Wohnungen: warum das Warten so lange dauert

Es gibt viel mehr Mitglieder als Wohnungen. Die SCHL und die Codha zählen je etwas mehr als 8'000 Mitglieder, aber eine ganz unterschiedliche Zahl an Wohnungen.

Balkendiagramm: Die SCHL zählt 8'331 Mitglieder und 2'497 Wohnungen, also 3,3 Mitglieder pro Wohnung; die Codha zählt 8'126 Mitglieder und 870 Wohnungen, also 9,3 Mitglieder pro Wohnung, dazu 796 Wohnungen in Planung
Mitglieder und Wohnungen der SCHL und der Codha am 31. Dezember 2025, nach den Zahlen, die jede Genossenschaft veröffentlicht. Verhältnisse: unsere Berechnung.

Bei der Codha teilen sich 8'126 Mitglieder in 6'075 Haushalten 870 bestehende Wohnungen. Nicht alle suchen eine Wohnung, und manche wohnen schon in einer, aber 9 Mitglieder pro Wohnung erklären die jahrelange Wartezeit. Die Zahl, die für Sie zählt, sind die 796 geplanten Wohnungen: Jedes neue Haus bringt eine Ausschreibung, und Ihre Mitgliedsdauer an diesem Tag entscheidet.

Bei der SCHL ist das Verhältnis auf dem Papier günstiger, 3,3 Mitglieder pro Wohnung, aber für Erwachsene von aussen ist die Tür zu. Beide Zahlen sagen dasselbe: Eine Genossenschaftswohnung findet man nicht in ein paar Monaten, man bereitet sich darauf vor. Ein Teil dieser Vorbereitung ist finanziell.

Was die Anteilscheine bei der Unterschrift kosten

Der grosse Betrag kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags. Die Anteilscheine ersetzen meist die Mietkaution und werden Ihnen beim Auszug zurückbezahlt, aber Sie müssen das Geld vorstrecken. Laut dem Kanton Genf zahlen Genossenschafter in der Regel 5 bis 10 % des Werts ihrer Wohnung ein. Die Unterschiede zwischen den Genossenschaften sind trotzdem riesig.

Bei der SCHL ist die Rechnung einfach: Zusätzlich zu den 3 Grundanteilen zeichnen Sie 3 Anteilscheine zu 300 Franken pro Zimmer. Für eine 4-Zimmer-Wohnung sind das 12 Anteile mehr, also insgesamt 4'500 Franken in Anteilscheinen, plus die Eintrittsgebühr von 100 Franken. Ihre Kennzahlen Ende 2025 nennen sogar eine Verzinsung von 2,50 % auf den Anteilscheinen.

Bei der Codha dienen die Anteilscheine der Bewohner als Eigenkapital, um für jedes Haus das Bankdarlehen zu erhalten. Die Genossenschaft rechnet mit 5'000 bis 6'000 Franken pro Zimmer, Küche inbegriffen, also 20'000 bis 24'000 Franken für eine Genfer 4-Zimmer-Wohnung. Im Kanton Waadt zählt die Küche nicht als Zimmer: Eine Waadtländer 4-Zimmer-Wohnung hat nach der Zählweise der Codha also fünf, und unsere Rechnung ergibt 25'000 bis 30'000 Franken. Diese Anteilscheine werden nicht verzinst. Ein Teil wird schon fällig, sobald Ihnen eine Wohnung in einem Projekt im Bau zugeteilt wird, und manchmal sind Ratenzahlungen möglich.

Zum Vergleich: Auf dem freien Markt ist eine Mietkaution auf drei Monatsmieten begrenzt. Ist Ihnen die Summe zu hoch, gibt es zwei Lösungen.

Mit Ihrer 2. Säule bezahlen

Sie können Geld aus Ihrer Pensionskasse beziehen, um Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft zu kaufen. Die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erlaubt das ausdrücklich, und der Mindestbetrag von 20'000 Franken, der für einen Vorbezug gilt, ist in diesem Fall nicht anwendbar. Zwei Bedingungen: Sie müssen die Wohnung selbst bewohnen, und die Anteilscheine werden bis zur Rückzahlung bei Ihrer Pensionskasse hinterlegt. Wenn Sie aus der Genossenschaft austreten, wird das Geld an eine Pensionskasse oder an eine andere Genossenschaft überwiesen, in der Sie eine Wohnung bewohnen, und nicht auf Ihr Konto. Die Codha hält fest, dass Sie den Antrag bei der Zuteilung der Wohnung stellen. Fragen Sie Ihre Pensionskasse vor der Unterschrift, was dieser Bezug für Ihre Leistungen bedeutet.

In Genf: ein Darlehen des Kantons

Der Kanton Genf leiht Haushalten, für die das Geld zu viel ist, den Betrag für die Anteilscheine. Das Darlehen für Genossenschafter wird in höchstens 5 Jahren mit festen Monatsraten zurückbezahlt, zum durchschnittlichen Zinssatz der Schulden des Kantons. Sie müssen unter einer Einkommensgrenze bleiben und dürfen nach dem kantonalen Reglement kein Vermögen haben. Als zu hoch gilt die Belastung, wenn die Miete einen bestimmten Anteil des Haushaltseinkommens übersteigt, zum Beispiel 27,3 %, wenn die Wohnung ein Zimmer mehr hat, als Personen darin wohnen. Das Gesuch geht an das kantonale Amt für Wohnungswesen und Bodenplanung (Office cantonal du logement et de la planification foncière), zusammen mit der Wohnungszusage der Genossenschaft.

Geld ist nicht alles. Bei einem Teil der Genossenschaftswohnungen kommen zu den Bedingungen der Genossenschaft weitere hinzu.

Bei subventionierten Wohnungen gelten zusätzliche Regeln

Eine Genossenschaftswohnung kann subventioniert sein oder eine begrenzte Miete haben, und dann gehen die öffentlichen Regeln jenen der Genossenschaft vor. In Lausanne verlangt eine Wohnung mit moderater Miete (logement à loyer modéré, LLM, früher subventionierte Wohnung), dass Sie Schweizer sind oder einen Ausweis B, C oder F haben und seit mindestens 3 Jahren in Lausanne wohnen oder arbeiten, ohne Unterbruch. Einkommen und Haushaltsgrösse prüft danach das städtische Wohnungsamt (Office communal du logement). Für Wohnungen mit erschwinglicher Miete (logements à loyer abordable, LLA), die für den Mittelstand gedacht und in den Plaines-du-Loup zahlreich sind, verlangt die Stadt 2 Jahre Wohnsitz oder Arbeit in Lausanne und eine Zimmerzahl, die zum Haushalt passt.

In Genf folgt eine subventionierte Genossenschaftswohnung (HBM, HLM oder HM) den kantonalen Regeln, darunter der Wohnsitzdauer, die wir in unserem Beitrag zur Wohnungssuche in Genf erklären. Das Gesuch läuft über die Verwaltung, die das Inserat veröffentlicht, oder über das Sekretariat der öffentlich-rechtlichen Immobilienstiftungen (Secrétariat des fondations immobilières de droit public). Die Codha wendet dann die Genfer Belegungsregel an: höchstens 2 Zimmer mehr, als Personen in der Wohnung leben, Küche inbegriffen. Im Kanton Waadt rechnet sie mit 1 Zimmer mehr als Bewohner. Ein Paar ohne Kinder erhält also keine 5-Zimmer-Wohnung, auch wenn es zuoberst auf der Liste steht.

Diese Regeln hängen an der Wohnung, nicht an der Genossenschaft: In einer subventionierten Wohnung kann ein steigendes Einkommen Sie das Recht kosten, dort zu bleiben. Die SCHL erzählt in ihrem Bericht 2025, dass die Mieter in Valency, einer Siedlung, die nach der Renovation nicht mehr subventioniert ist, nun unabhängig von ihrem Einkommen bleiben dürfen.

Genf will den Anteil der Genossenschaften verdoppeln

In Genf dürfte das Angebot am stärksten wachsen. Eine Erhebung, die der Kanton 2022 veröffentlichte, zählte Ende 2021 128 Genossenschaften mit fast 12'000 Wohnungen, rund 5 % aller Wohnungen im Kanton. Am 28. September 2025 hat das Genfer Stimmvolk die Initiative «Pour + de logements en coopérative» (für mehr Genossenschaftswohnungen) mit 67'897 Ja zu 44'485 Nein angenommen, mit 60,4 % der gültigen Stimmen. Ihr Ziel: 10 % des Wohnungsbestands in den Händen von Genossenschaften bis 2030, was der Kanton 2022 auf rund 10'000 zusätzliche Wohnungen bezifferte.

Für Sie heisst das mehr Ausschreibungen, von denen die bereits angemeldeten Mitglieder zuerst profitieren. Der GCHG hat vom 3. bis 6. Juli 2026 Tage der offenen Tür der Genfer Genossenschaften durchgeführt: eine gute Gelegenheit, wenn sie wieder stattfinden, die Häuser zu sehen, bevor Sie entscheiden, wo Sie sich anmelden.

In Lausanne läuft die Entwicklung über das Bauland der Stadt: Zusammen mit Partnern wie der Fondation Pro Habitat Lausanne hat die SCHL in der zweiten Etappe der Plaines-du-Loup ein Baufeld mit rund 55 Wohnungen erhalten. Auch dort kommen die Mitglieder zuerst, und Aussenstehende teilen sich den Rest.

So gehen Sie am besten vor

Beginnen Sie mit dem Zähler, nicht mit der Wohnung. Wählen Sie eine oder zwei offene Genossenschaften, deren Häuser Ihnen gefallen, und zahlen Sie Ihren ersten Anteil jetzt: Bei der Codha wie bei Le Bled zählt das Datum dieser Zahlung am Tag einer Ausschreibung. Tragen Sie die Erneuerung jeder Anmeldung in Ihre Agenda ein, und für Équilibre die Frist vom 31. Januar.

Achten Sie parallel auf Neubauten, die einzige Tür, welche die SCHL Aussenstehenden offen lässt. Legen Sie das Geld für die Anteilscheine auf die Seite oder klären Sie es mit Ihrer Pensionskasse: 4'500 Franken für eine 4-Zimmer-Wohnung bei der SCHL, eher 20'000 bis 30'000 Franken für eine 4-Zimmer-Wohnung der Codha, je nach Kanton. Wenn Sie eine subventionierte Wohnung in Lausanne anstreben, rechnen Sie nach, wie viele Jahre Sie schon in der Gemeinde wohnen oder arbeiten.

Und weil die Wartezeit Jahre dauert, suchen Sie weiter auf dem Markt. Unser Beitrag zu den Mieten in Lausanne hilft Ihnen, ein Inserat einzuschätzen, und wenn Sie in Ausbildung sind, beschreibt jener zum Wohnen für Studierende die Wohnheime und ihre Fristen. Die aktuellen Inserate in Lausanne und Genf:

Häufige Fragen

Kann man Mitglied in mehreren Wohnbaugenossenschaften gleichzeitig sein?

Ja, in den Regeln, die wir gelesen haben, verbietet das nichts, und es erhöht Ihre Chancen. Jede Genossenschaft führt ihre eigene Liste und zählt Ihre Mitgliedsdauer separat. Bei der Codha können Sie nicht für zwei Projekte zugleich als künftige Bewohner vorgesehen sein, aber für ein zweites auf der Warteliste bleiben.

Bekommt man die Anteilscheine zurück, wenn man aus der Genossenschaft austritt?

Ja, in der Regel zum Nennwert, also zum einbezahlten Betrag, ohne Wertzuwachs. Die Codha zahlt den Anteil laut eigenen Angaben zurück, wenn Ihre Beiträge bezahlt sind. Haben Sie mit Geld aus der 2. Säule bezahlt, geht der Betrag an eine Pensionskasse oder an eine andere Genossenschaft, nicht auf Ihr Konto.

Muss man aus der Genossenschaftswohnung ausziehen, wenn das Einkommen steigt?

Bei einer Genossenschaftswohnung mit freier Miete grundsätzlich nicht: Der Westschweizer Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger (ARMOUP) schreibt, es widerspräche dem Genossenschaftsgedanken, ein Mitglied wegen eines veränderten Einkommens auszuschliessen. Bei einer subventionierten Wohnung ist es anders: In Lausanne werden die Mieter einer LLM-Wohnung regelmässig überprüft und müssen die Bedingungen bis zum Ende des Mietverhältnisses erfüllen.

Können Personen aus Ländern ausserhalb Europas mit Ausweis B beitreten?

Fragen Sie bei jeder Genossenschaft nach, bevor Sie bezahlen, denn die Regeln ändern sich. Die Codha schreibt, der Beitritt von Personen aus Ländern ausserhalb Europas mit Ausweis B sei auf Bundesebene zugelassen worden, und bis diese Weisung umgesetzt ist, nehme sie solche Personen allein gegen den Jahresbeitrag auf.

Zahlt man bei einer Genossenschaft auch eine Mietkaution?

In der Regel nicht: Die Anteilscheine ersetzen sie, wie die ARMOUP erklärt. Prüfen Sie aber den Einzelfall: In Häusern, welche die SCHL für andere Eigentümer verwaltet, etwa für die Fondation Pro Habitat Lausanne, wird eine gewöhnliche Mietkaution von drei Nettomonatsmieten verlangt.

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